…zum Beispiel zur Erhöhung der
Wasseranschlussabgabe von € 13,50 auf € 14,30 (z.Vgl. der Nachbargemeinden liegen diese zw. € 9,66 und € 10,-)
Kanaleinmündungsabgabe (SW) von € 21,50 auf € 22,78 (z.Vgl. der Nachbargemeinden liegen diese zw. € 15,60 und € 21,34) oder der
Kanalbenützungsgebühr von € 3,17 auf € 3,36 (z.Vgl. der Nachbargemeinden liegen diese zw. 2,37 und € 2,40) alle Angaben exkl. Ust.
Daher würden weitere Gebührenerhöhungen Bürgerinnen und Bürger wieder einmal mehr belasten als jene aus den Nachbargemeinden! Unabhängig von irgendwelchen „Misch-Indexanpassungen“, dessen Höhe von 5,98% WIR! ohnehin nicht nachvollziehen können!